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Bau- und
Architektenrecht

Marten Beck

Telefon: 09561/1285
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Bauen Sie auf
Fachwissen

Privates Bau- und Architektenrecht

Ob Haus, Gewerbeimmobilie oder großes Bauvorhaben - bei jedem Projekt kann es zu unkalkulierbaren Mängeln, fälligen Nachbesserungen, Terminverzug und teuren aber vor allem langwierigen Auseinandersetzungen kommen!

Weil viele Parteien – Gewerke, Architekt, Bauherr oder Bauunternehmen,  Banken sowie Behörden – beteiligt sind, ist die Materie hochkomplex.  Als Ihr Anwalt im privaten Bau-/Architektenrecht unterstütze ich Sie mit langjähriger Erfahrung, gleich ob für private/gewerbliche Bauherren, Unternehmer, Architekten/Ingenieure oder (wie auch bereits häufig) Städte/Kommunen hier in vielen Bereichen.

Ich berate und führe für Sie durch:

Vertragsrecht
Information vor Vertragsabschluss, Überprüfung von Vertragsformularen bis zur Erstellung kompletter Verträge sowie rechtliche Beurteilung von Fragen aus abgeschlossenen Verträgen.

Vergütungsansprüche
Durchsetzung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen  z. B. wegen Mehrleistungen, Zusatzleistungen oder Änderungen der Kalkulations-/Vertragsgrundlagen sowie von Zahlungssicherheiten.

Gewährleistungs-/Mängelansprüche
Geltendmachung/Abwehr von Nachbesserung, Minderung und/oder Schadenersatz; außergerichtliche Schiedsgutachten - bzw. selbständige gerichtliche Beweisverfahren bei Mängeln der Bau-/Architekten- oder Ingenieurleistungen.